AGB
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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen |
| 1. Geltung Alle Lieferungen und Leistungen von LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH anzuzeigen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 2. Vertragsschluss (Angebot und Bestellung) Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind. 3. Lieferung und Versand Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH nicht zu vertretender Umstände ist LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. Die LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH verlässt. Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen. 4. Preise und Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart, sind sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Maßgebend für die fristgerechten Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs bei der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH. Im Verzugsfalle ist die LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz, festgelegt von der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. 5. Eigentumsvorbehalt 6. Gewährleistung und Haftung Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist für Privatkunden (Nicht-Kaufleute) beträgt bei neuer Ware 24 Monate und bei gebrauchter Ware 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH unverzüglich schriftlich zu melden. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH entweder beim Käufer oder bei LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH von der Gewährleistung frei. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Im Falle der Nachbesserung erwirbt LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH insgesamt nur bis zur Höhe von EURO2.500,00. 7. Rücksendung 8. Vertraulichkeit Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. 9. Software
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung dem Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. 10. Sonstiges Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH nur mit schriftlicher Einwilligung der LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Klingenberg am Main. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Miltenberg am Main. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. LANTECH INFORMATIONSTECHNIK GMBH, Klingenberg am Main, Januar 2003 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen | downloads: 408 | type: pdf | size: 38 kB |
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Aktuelle News
Klingenberg, 12.2011
Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V.
wie in jedem Jahr spendet Lantech auch im Jahr 2011 wieder für einen guten und sinnvollen Zeck in unserer näheren Umgebung.
Klingenberg 28.09.2011
Schüler bauen Schulcomputer
Die TERRA Lernwerkstatt der Wortmann AG zu Gast in der Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach
Im Rahmen der TERRA Lernwerkstatt haben Schüler/-innen der achten bis zehnten Klasse der Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach die neuen Computer für den EDV-Raum gebaut.
